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Herzlich

Willkommen

Aus Erfahrung

 

und Respekt vor der jedes Mal anderen, äußerst belastenden Konfliktsituation

begleiten wir Sie in allen Phasen Ihrer persönlichen Herausforderung

im Rahmen unserer Tätigkeitsgebiete

mit den Werkzeugen der professionellen Mediationskompetenz

bis zur Konfliktlösung.

 

Wenn Veränderung, Zeitdruck, räumliche oder unmittelbare Nähe,

hohe Emotionalität, hohes Prozessrisiko,

Stichworte sind, die für Sie bei konfliktträchtigen Situationen zutreffen,

 

ist die Nutzung der Mediationskompetenz

der sinnvollste Weg für die Ermöglichung

Ihrer Konfliktlösung.

Konfliktlösung/

 

1. Einzelne Konfliktberatungsgespräche

  • Verfahrens-, Verhandlungs-, konfliktvorbeugende-, oder konfliktlösende Beratung zur Selbstklärung für deutsche und ausländische Mitbürger bei Konflikten

    • In der Wirtschaft
    • In der Familie und Partnerschaft
    • Zwischen Arzt und Patient
    • Bei interkulturellen Konflikten
    • In der Schule und in der Nachbarschaft

  • Beratung von Führungskräften in einer herausfordernden Situation – Klärung von belastenden Strukturen- Sicherung
    der eigenen Qualität- Strategieentwicklung
  • Beratung in Veränderungs- und Orientierungsprozessen – Klärung von belastenden Strukturen- Sicherung der eigenen Qualität
  • Beratung bei strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen für Täter-Opfer Ausgleich Interessierte.
  • Beratung bei strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen für Jugendliche und ihrer Eltern.
  • In der Wirtschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger bei Konflikten

    • In Situationen mit kommunikativen Barrieren
    • Bei Veränderungen von Geschäftsbeziehungen
    • In Vertragsangelegenheiten
    • In Planungs-, Projektentwicklungs- und Gestaltungsverhandlungen.
    • Bei Betriebs- und Praxisübergaben sowie Nachfolgeregelungen
    • Bei Umstrukturierungen
    • In Mitbestimmungsfragen und Mitbestimmungsverhandlungen
    • In Forderungssachen

  • In der Familie und Partnerschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger

    • Bei Trennung und Scheidung.
    • Bei umgangs-und sorgerechtlichen Konflikten.
    • Bei Gewalt in der Ehe und Partnerschaft - wenn das Interesse des Wohles der Kinder im Vordergrund steht.
    • Bei binationalen (Griechisch- Deutsch / Deutsch-Griechisch) Kindschaftskonflikten in Anwendung des HKÜ.
    • Bei Konflikten zwischen Geschwistern
    • Bei (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaften

  • Zwischen Arzt und Patient, für deutsche und ausländische Mitbürger

    • In außergerichtlichen Haftungssachen
    • In Forderungssachen

  • Zwischen Rechtsanwalt und Mandant in Honorarforderungssachen.
  • Zwischen Steuerberater und Mandant in Honorarforderungssachen.
  • In der Schule, für deutsche und ausländische Mitbürger

    • In Mobbingsituationen
    • In Situationen mit kommunikativen Barrieren

  • In der Nachbarschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger.
  • In der Flüchtlingshilfe, für deutsche und ausländische Mitbürger.

Konfliktlösung/

 

2. Mediation

Konfliktlösung/

 

3. Täter- Opfer- Ausgleich

  • Bei Delikten bei denen Täter und Opfer sich kennen und nicht nur eine Wiedergutmachung, sondern auch eine Konfliktregelung den künftigen Umgang miteinander erleichtert.
  • Bei Unterschlagungen gegenüber Firmen und Institutionen, wenn aus der Betroffenheit durch die Schädigung nicht nur ein Wiedergutmachungsbedarf, sondern auch ein Konfliktregelungsbedarf besteht.
  • Bei Sachbeschädigungen und Diebstählen in Einzelhandelsgeschäften, Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten oder Schulen, wenn aus der Betroffenheit durch die Schädigung nicht nur ein Wiedergutmachungsbedarf, sondern auch ein Konfliktregelungsbedarf besteht.
  • Nur bei Tätern, die sich ihrer Verantwortung für die Tat stellen.
  • Nur bei vorliegender Bereitschaft der Beteiligten bzw. der Ansprechpartner der Geschädigten Einrichtung, die über den erforderlichen Verhandlungsspielraum verfügen.
  • Nicht bei Fällen mit therapeutischen Bedarf.
  • Nicht bei justiziell eingestellten Delikten.

Die Gesprächsführung erfolgt in den Sprachen

Deutsch und Griechisch

 

Die Hinzuziehung von Dolmetschern in anderen Sprachen unterliegt

 dem vorherigen Einverständnis der Mediatorin und aller Konfliktparteien.

Schreiben

Sie uns

Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. In sehr dringenden Fällen steht auch unser Notfalltelefon

0172 290 2151 zur Verfügung.

 

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

 

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