1. Einzelne
Konfliktberatungsgespräche
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Verfahrens-, Verhandlungs-, konfliktvorbeugende-, oder konfliktlösende Beratung zur Selbstklärung für deutsche und ausländische Mitbürger bei Konflikten
- In der Wirtschaft
- In der Familie und Partnerschaft
- Zwischen Arzt und Patient
- Bei interkulturellen Konflikten
- In der Schule und in der Nachbarschaft
- Beratung von Führungskräften in einer herausfordernden Situation – Klärung von belastenden Strukturen- Sicherung
der eigenen Qualität- Strategieentwicklung
- Beratung in Veränderungs- und Orientierungsprozessen – Klärung von belastenden Strukturen- Sicherung der eigenen Qualität
- Beratung bei strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen für Täter-Opfer Ausgleich Interessierte.
- Beratung bei strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen für Jugendliche und ihrer Eltern.
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In der Wirtschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger bei Konflikten
- In Situationen mit kommunikativen Barrieren
- Bei Veränderungen von Geschäftsbeziehungen
- In Vertragsangelegenheiten
- In Planungs-, Projektentwicklungs- und Gestaltungsverhandlungen.
- Bei Betriebs- und Praxisübergaben sowie Nachfolgeregelungen
- Bei Umstrukturierungen
- In Mitbestimmungsfragen und Mitbestimmungsverhandlungen
- In Forderungssachen
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In der Familie und Partnerschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger
- Bei Trennung und Scheidung.
- Bei umgangs-und sorgerechtlichen Konflikten.
- Bei Gewalt in der Ehe und Partnerschaft - wenn das Interesse des Wohles der Kinder im Vordergrund steht.
- Bei binationalen (Griechisch- Deutsch / Deutsch-Griechisch) Kindschaftskonflikten in Anwendung des HKÜ.
- Bei Konflikten zwischen Geschwistern
- Bei (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaften
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Zwischen Arzt und Patient, für deutsche und ausländische Mitbürger
- In außergerichtlichen Haftungssachen
- In Forderungssachen
- Zwischen Rechtsanwalt und Mandant in Honorarforderungssachen.
- Zwischen Steuerberater und Mandant in Forderungssachen.
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In der Schule, für deutsche und ausländische Mitbürger
- In Mobbingsituationen
- In Situationen mit kommunikativen Barrieren
- In der Nachbarschaft, für deutsche und ausländische Mitbürger.
- In der Flüchtlingshilfe, für deutsche und ausländische Mitbürger.
- In Forderungssachen betreffend Vermittlungsprovisionen.
- In Forderungssachen aus diversen Dienstleistungen.
3. Täter- Opfer- Ausgleich
- Bei Delikten bei denen Täter und Opfer sich kennen und nicht nur eine Wiedergutmachung, sondern auch eine Konfliktregelung den künftigen Umgang miteinander erleichtert.
- Bei Unterschlagungen gegenüber Firmen und Institutionen, wenn aus der Betroffenheit durch die Schädigung nicht nur ein Wiedergutmachungsbedarf, sondern auch ein Konfliktregelungsbedarf besteht.
- Bei Sachbeschädigungen und Diebstählen in Einzelhandelsgeschäften, Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten oder Schulen, wenn aus der Betroffenheit durch die Schädigung nicht nur ein Wiedergutmachungsbedarf, sondern auch ein Konfliktregelungsbedarf besteht.
- Nur bei Tätern, die sich ihrer Verantwortung für die Tat stellen.
- Nur bei vorliegender Bereitschaft der Beteiligten bzw. der Ansprechpartner der Geschädigten Einrichtung, die über den erforderlichen Verhandlungsspielraum verfügen.
- Nicht bei Fällen mit therapeutischen Bedarf.
- Nicht bei justiziell eingestellten Delikten.
Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. In sehr dringenden Fällen steht auch unser Notfalltelefon
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Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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